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   BFH, 08.10.1976 - III R 162/73   

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https://dejure.org/1976,628
BFH, 08.10.1976 - III R 162/73 (https://dejure.org/1976,628)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1976 - III R 162/73 (https://dejure.org/1976,628)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1976 - III R 162/73 (https://dejure.org/1976,628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer Investitionszulage - Veräußerung der Betriebsstätte - Dreijahreszeitraum - Fortführung durch Erwerber - Unveränderte Fortführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1969) § 1, § 3 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurückforderung der Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 438
  • DB 1977, 237
  • BStBl II 1977, 168
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.07.1976 - III R 158/73

    Ausschlußfrist - Investitionsvorhaben - Summe der Investitionskosten -

    Auszug aus BFH, 08.10.1976 - III R 162/73
    Dem entspricht es, daß das Investitionszulagengesetz 1969 hinsichtlich des Objektes auf das Investitionsvorhaben als solches abstellt (vgl. Urteil des BFH vom 16. Juli 1976 III R 158/73, BFHE 119, 543, BStBl II 1976, 757).
  • Drs-Bund, 26.02.1969 - BT-Drs V/3890
    Auszug aus BFH, 08.10.1976 - III R 162/73
    Durch sie soll vor allem zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze im Zonenrandgebiet, in den Bundesausbaugebieten und in den Bundesausbauorten beigetragen werden, die als Ersatz für durch den Struckturwandel freigesetzte Arbeitskräfte und für eine krisenfeste Struktur dieser Räume unbedingt notwendig sind (vgl. Bundestagsdrucksache V/3890, S. 18).
  • BFH, 29.10.1981 - I R 89/80

    Erstattung von Kapitalertragsteuer - Zulässigkeit eines Antrags - Klagebegehren -

    Läßt ein Gesetz oder ein vom Gesetzgeber verwendeter Begriff nach dem möglichen Wortsinn mehrere Deutungen zu, verdient diejenige Auslegung den Vorzug, die in Übereinstimmung mit dem Sinnzusammenhang des Gesetzes steht und damit die Wahrung der sachlichen Übereinstimmung mit anderen Bestimmungen ermöglicht (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1976 III R 162/73, BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168).
  • BFH, 21.04.1983 - IV R 60/80

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    In diesem Sinne habe der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil vom 8. Oktober 1976 III R 162/73, BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168) auch zur Gewährung von Investitionszulagen im Zonenrandgebiet entschieden.

    Hiernach ist die Veräußerung einer Betriebsstätte mit derartigen Wirtschaftsgütern vor Ablauf des Dreijahreszeitraums dann unschädlich für die Gewährung der Investitionszulage, wenn der Erwerber sie unverändert als selbständige Betriebsstätte fortführt (Urteil in BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168).

    Außerdem wäre es im Falle einer vorzeitigen Weiterveräußerung schwieriger, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Sonderabschreibung nachzuprüfen (vgl. BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168).

  • BFH, 29.01.1997 - XI R 85/95

    Keine Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei einer Verpachtung des gesamten

    Dann wäre, wie der Kläger ausführt, in der Tat unschädlich, wenn der Erwerber die Betriebsstätte selbst unverändert fortführt (vgl. BFH-Urteil vom 8. Oktober 1976 III R 162/73, BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168, zu §§ 1, 3 Abs. 5 des Investitionszulagengesetzes 1969).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 267/80

    Unzulässigkeit des Einspruchs gegen einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid

    Die Klägerin begehrt im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 1976 III R 162/73 (BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168), die Kohleprämie in folgender Höhe festzusetzen:.

    Erst etwa ein 3/4 Jahr später - nach Bekanntwerden des Urteils in BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168, von dem die Klägerin sich steuerliche Vorteile versprach - hat sie den angeblichen Bekanntgabemangel gerügt.

  • BFH, 05.11.1976 - III R 66/75

    Investitionszulage - Unbewegliche Wirtschaftsgüter - Ausbauten und Erweiterungen

    In den zu § 3 Abs. 5 Satz 2 1. Alternative InvZulG 1969 ergangenen Entscheidungen vom 8. Oktober 1976 III R 162/73 (BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168) und III R 87/75 (BFHE 120, 444, BStBl II 1977, 171) hat der Senat ausgeführt, es sei lediglich erforderlich, daß die begünstigten Wirtschaftsgüter während des maßgeblichen Dreijahreszeitraums in der Betriebstätte verbleiben, zu deren Errichtung oder Erweiterung sie angeschafft oder hergestellt worden sind.

    Schließlich entspricht die im Bereich des möglichen Wortsinns des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 liegende Auslegung des Senats der gesetzgeberischen Zielsetzung der Vorschrift (vgl. Urteile III R 162/73 und III R 87/75).

  • BFH, 05.11.1976 - III R 67/75

    Investitionszulage - Unbewegliche Wirtschaftsgüter - Ausbauten und Erweiterungen

    In den zu § 3 Abs. 5 Satz 2 1. Alternative InvZulG 1969 ergangenen und zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen vom 8. Oktober 1976 III R 162/73 BFHE 120, 438 , BStBl II 1977, 168 und III R 87/75 BFHE 120, 444 , BStBl II 1977, 171 hat der Senat ausgeführt, es sei lediglich erforderlich, daß die begünstigten Wirtschaftsgüter während des maßgeblichen Dreijahreszeitraums in der Betriebstätte verbleiben, zu deren Errichtung oder Erweiterung sie angeschafft oder hergestellt worden sind.

    Schließlich entspricht die im Bereich des möglichen Wortsinns des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 liegende Auslegung des Senats der gesetzgeberischen Zielsetzung der Vorschrift (vgl Urteile III R 162/73 und III R 87/75 ).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Kohlegesetz

    Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so BFHE 120, 438 [443, 444]; 121, 266 [267, 268]), daß ein Mißbrauch der Förderung und damit ein Rückforderungsanspruch nach § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 dann nicht bestehe, wenn die Betriebsstätte im ganzen auf einen Dritten übergehe und dieser sie fortführe.
  • BFH, 25.10.1985 - III R 79/82

    Investitionszulage - Energieerzeugung - Energieverteilung - Anlage - Betrieb

    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung bisher nur anerkannt, wo der konkrete Gesetzeswortlaut dazu eine Möglichkeit bot (so in dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 356, BStBl II 1968, 573 zu § 21 des Berlinhilfegesetzes / § 19 des Berlinförderungsgesetzes, sowie in den Urteilen vom 8. Oktober 1976 III R 162/73, BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168, und III R 87/75, BFHE 120, 444, BStBl II 1977, 171 zu § 1 InvZulG 1969; eine Ausnahme gilt auch für den Bereich des § 4 b InvZulG 1982, worauf in dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 16. Juni 1982, BStBl I 1982, 569 unter Tz. 43 und 47 zutreffend hingewiesen wird).
  • BVerwG, 18.12.1981 - 7 B 3.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterbringung von

    Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 120, 438 [443] = BStBl. 1977 II 168), daß ein Mißbrauch der Förderung und damit ein Rückforderungsanspruch nach § 3 Abs. 5 InvZulG 1969 dann nicht bestehe, wenn die Betriebsstätte im ganzen auf einen Dritten übergehe und dieser sie fortführe.
  • BFH, 28.10.1977 - III R 77/75

    Gewährung einer Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Vermietung nach

    Nach der Entscheidung des Senats vom 8. Oktober 1976 III R 162/73 (BFHE 120, 438, BStBl II 1977, 168) berechtigt die Veräußerung einer Betriebstätte dann nicht zur Rückforderung der gewährten Investitionszulage, wenn der Erwerber die Betriebstätte unverändert und als selbständige Betriebstätte fortführt.
  • BFH, 20.03.1987 - III R 16/82

    Finanzverwaltungsbehörde - Bindung - Investitionszulage - Investitionsvorhaben -

  • BFH, 29.10.1981 - I R 142/78

    DBA-Niederlande - Kapitalertragsteuer - Erstattungsbetrag - Prozeßzinsen

  • BFH, 08.10.1976 - III R 87/75

    Zurückforderung der Investitionszulage

  • FG München, 25.04.1995 - 16 K 2036/89
  • BFH, 24.08.1984 - III R 49/81
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